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  • „Schon wieder krank?“ Wenn Mitarbeiter das System ausnutzen, muss der Chef handeln

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29.05.2025

Wenn Mitarbeiter krankfeiern: Wie Unternehmer mit dem Gefühl von Kontrollverlust umgehen. Und was rechtlich möglich ist

Montagmorgen.

Wieder eine WhatsApp vom Mitarbeiter.


„Bin krank. Bis Freitag raus.“


Kein Attest, kein Kontext – aber Sie wissen genau: Das ist kein Zufall. Und es ist nicht das erste Mal.

Wenn Unternehmer nachts wach liegen, dann oft wegen genau solcher Situationen: Ein Mitarbeiter entzieht sich regelmäßig der Arbeit, hält das Team auf, sorgt für Frust – und Sie haben scheinbar keine Handhabe.

Doch das stimmt nicht.Sie haben mehr Rechte, als Sie denken.

Und wer nicht reagiert, sendet nur ein Signal: „Mit mir kann man's machen.“


🚨 Das Problem:
Der Mitarbeiter ist da, aber nicht da

  • Immer montags oder nach Konflikten krank

  • Arbeitsunfähig, aber abends im Gym oder in der Story aktiv

  • Krankmeldung per SMS, manchmal sogar ohne Attest

  • Das Team murrt, aber keiner sagt etwas – außer Ihnen

  • Projekte und Kundenaufträge bleiben liegen und müssen verschoben werden

Solche Fälle haben nichts mehr mit klassischer Fürsorgepflicht zu tun.
Hier geht es um Kontrolle, Machtspiel – und klare Grenzen.


✅ Was Sie als Unternehmer sofort tun sollten:


1. AU ab dem ersten Tag verlangen

Rechtslage: Nach § 5 EFZG können Sie vom ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen – ohne Begründung.

Praxis-Tipp: Schreiben Sie das schriftlich – einmalig reicht nicht. Verlangen Sie in Zukunft bei jeder AU sofort ein Attest ab Tag 1. Das ist Ihr gutes Recht – nutzen Sie es!

Wenn Sie Hilfe bei der Formulierung brauchen: Jetzt rechtssicheres Musterschreiben anfordern


2. Krankmeldungen & Muster lückenlos dokumentieren

Führen Sie eine interne Chronologie, auch für spätere Kündigungen.
Notieren Sie:

  • Datum/Uhrzeit der Krankmeldung

  • Kommunikationskanal (WhatsApp, Anruf, E-Mail)

  • ob ein Attest vorgelegt wurde

  • Auffälligkeiten (z. B. vorheriger Konflikt, Feiertage, Wiederholung)

→ Ein sauberer Verlauf ist Gold wert im Verfahren.


3. Gesprächsprotokolle führen – neutral, aber verbindlich

Sobald der Mitarbeiter zurück ist: Gespräch suchen.
Keine Vorwürfe – aber klar benennen, dass wiederholte Kurzzeiterkrankungen das Vertrauen und den Betriebsablauf gefährden.

Protokollieren Sie das Gespräch – mit Datum, Inhalt, und Ergebnis.
Vermeiden Sie vage Formulierungen („…ist öfter krank“) – arbeiten Sie mit Zahlen.

Wir begleiten Sie im Hintergrund oder bereiten das Gespräch mit Ihnen vor → Digitalberatung starten


4. Nicht einschüchtern lassen: Abmahnung und Kündigung sind möglich'

Wenn sich das Verhalten häuft und der Betrieb leidet, können arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet werden.

  • Abmahnung bei Verdacht auf Vortäuschen

  • verhaltensbedingte Kündigung bei Wiederholung

  • personenbedingte Kündigung bei dauerhafter Leistungsunfähigkeit

Wichtig: Kein Schnellschuss – aber auch kein Zögern.
Wer hier nicht handelt, riskiert Betrieb und Autorität.

Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und diskret – in 24h. Hier Gespräch sichern


❌ Was Sie auf keinen Fall tun sollten:

  • Mitarbeiter öffentlich im Team kritisieren

  • „Detektiv spielen“ oder selbst Beweise sammeln

  • Emotional reagieren oder per WhatsApp Druck ausüben

→ Alles juristisch riskant. Und es schwächt Ihre Position im Fall der Fälle.


🧭 Fazit: Wer als Chef führt,
darf sich nicht täuschen lassen

Wenn Mitarbeiter das System ausnutzen, ist das kein Einzelfall – sondern ein Risiko für Ihren gesamten Betrieb.

Sie haben eine Fürsorgepflicht für Ihr Team. Und die beginnt mit klaren Grenzen.

Sie müssen nicht unfair sein. Aber Sie dürfen gerecht und konsequent sein.
Und das heißt auch: rechtzeitig handeln – bevor ein destruktiver Mitarbeiter die Kultur zerstört.


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