
29.05.2025
Wenn Mitarbeiter krankfeiern: Wie Unternehmer mit dem Gefühl von Kontrollverlust umgehen. Und was rechtlich möglich ist
Montagmorgen.
Wieder eine WhatsApp vom Mitarbeiter.
„Bin krank. Bis Freitag raus.“
Kein Attest, kein Kontext – aber Sie wissen genau: Das ist kein Zufall. Und es ist nicht das erste Mal.
Wenn Unternehmer nachts wach liegen, dann oft wegen genau solcher Situationen: Ein Mitarbeiter entzieht sich regelmäßig der Arbeit, hält das Team auf, sorgt für Frust – und Sie haben scheinbar keine Handhabe.
Doch das stimmt nicht.Sie haben mehr Rechte, als Sie denken.
Und wer nicht reagiert, sendet nur ein Signal: „Mit mir kann man's machen.“
🚨 Das Problem:
Der Mitarbeiter ist da, aber nicht da
Immer montags oder nach Konflikten krank
Arbeitsunfähig, aber abends im Gym oder in der Story aktiv
Krankmeldung per SMS, manchmal sogar ohne Attest
Das Team murrt, aber keiner sagt etwas – außer Ihnen
Projekte und Kundenaufträge bleiben liegen und müssen verschoben werden
Solche Fälle haben nichts mehr mit klassischer Fürsorgepflicht zu tun.
Hier geht es um Kontrolle, Machtspiel – und klare Grenzen.
✅ Was Sie als Unternehmer sofort tun sollten:
1. AU ab dem ersten Tag verlangen
Rechtslage: Nach § 5 EFZG können Sie vom ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen – ohne Begründung.
Praxis-Tipp: Schreiben Sie das schriftlich – einmalig reicht nicht. Verlangen Sie in Zukunft bei jeder AU sofort ein Attest ab Tag 1. Das ist Ihr gutes Recht – nutzen Sie es!
Wenn Sie Hilfe bei der Formulierung brauchen: Jetzt rechtssicheres Musterschreiben anfordern
2. Krankmeldungen & Muster lückenlos dokumentieren
Führen Sie eine interne Chronologie, auch für spätere Kündigungen.
Notieren Sie:
Datum/Uhrzeit der Krankmeldung
Kommunikationskanal (WhatsApp, Anruf, E-Mail)
ob ein Attest vorgelegt wurde
Auffälligkeiten (z. B. vorheriger Konflikt, Feiertage, Wiederholung)
→ Ein sauberer Verlauf ist Gold wert im Verfahren.
3. Gesprächsprotokolle führen – neutral, aber verbindlich
Sobald der Mitarbeiter zurück ist: Gespräch suchen.
Keine Vorwürfe – aber klar benennen, dass wiederholte Kurzzeiterkrankungen das Vertrauen und den Betriebsablauf gefährden.
Protokollieren Sie das Gespräch – mit Datum, Inhalt, und Ergebnis.
Vermeiden Sie vage Formulierungen („…ist öfter krank“) – arbeiten Sie mit Zahlen.
Wir begleiten Sie im Hintergrund oder bereiten das Gespräch mit Ihnen vor → Digitalberatung starten
4. Nicht einschüchtern lassen: Abmahnung und Kündigung sind möglich'
Wenn sich das Verhalten häuft und der Betrieb leidet, können arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet werden.
Abmahnung bei Verdacht auf Vortäuschen
verhaltensbedingte Kündigung bei Wiederholung
personenbedingte Kündigung bei dauerhafter Leistungsunfähigkeit
Wichtig: Kein Schnellschuss – aber auch kein Zögern.
Wer hier nicht handelt, riskiert Betrieb und Autorität.
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❌ Was Sie auf keinen Fall tun sollten:
Mitarbeiter öffentlich im Team kritisieren
„Detektiv spielen“ oder selbst Beweise sammeln
Emotional reagieren oder per WhatsApp Druck ausüben
→ Alles juristisch riskant. Und es schwächt Ihre Position im Fall der Fälle.
🧭 Fazit: Wer als Chef führt,
darf sich nicht täuschen lassen
Wenn Mitarbeiter das System ausnutzen, ist das kein Einzelfall – sondern ein Risiko für Ihren gesamten Betrieb.
Sie haben eine Fürsorgepflicht für Ihr Team. Und die beginnt mit klaren Grenzen.
Sie müssen nicht unfair sein. Aber Sie dürfen gerecht und konsequent sein.
Und das heißt auch: rechtzeitig handeln – bevor ein destruktiver Mitarbeiter die Kultur zerstört.
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