
29.05.2025
In einer kürzlich online geführten Unterhaltung fragte ein User, ob ein weißer Mercedes korrekt an einer Kreuzung geparkt sei. Die Meinungen gingen auseinander:
Einige argumentierten, dass das Parken am Fahrbahnrand erlaubt sei, solange keine Schilder das verbieten und ausreichend Platz bleibt. Andere wiesen darauf hin, dass das Fahrzeug zu nah an der Kreuzung stand und somit gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoße.
Was sagt die StVO?
Laut § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO ist das Parken vor und nach Kreuzungen und Einmündungen bis zu 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten. Dieses Verbot soll die Sichtbeziehungen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten.
Was bedeutet das in der Praxis?
Keine Schilder erforderlich: Das Parkverbot gilt unabhängig davon, ob entsprechende Schilder aufgestellt sind.
Abstand einhalten: Fahrzeuge müssen mindestens 5 Meter Abstand von Kreuzungen und Einmündungen halten.
Sichtverhältnisse beachten: Auch wenn der Abstand eingehalten wird, kann das Parken unzulässig sein, wenn es die Sicht auf den Verkehr beeinträchtigt.
Tipps für Verkehrsteilnehmer:
Achten Sie auf die Umgebung: Auch ohne Schilder gelten bestimmte Parkverbote.
Nutzen Sie Markierungen: Parken Sie möglichst innerhalb markierter Flächen.
Im Zweifel Abstand halten: Wenn Sie unsicher sind, ob das Parken erlaubt ist, halten Sie lieber mehr Abstand zur Kreuzung.
Fazit:
Das korrekte Parken an Kreuzungen ist nicht immer intuitiv, aber die Einhaltung der 5-Meter-Regel ist entscheidend für die Sicherheit im Straßenverkehr. Bei Unsicherheiten oder Streitigkeiten kann eine rechtliche Beratung hilfreich sein.